KfW-Programme 151, 152 und 430: Energieeffizient Sanieren
ab 01.04.2009
als Kredit (151, 152) oder Investitionszuschuss (430) erhältlich
Was wird gefördert?
- Ersterwerb eines sanierten Gebäudes (auch Eigentumswohnung)
- alle Maßnahmen, die zur Erreichung eines KfW-Effizienzhauses beitragen
- Einzelmaßnahmen bzw. freie Einzelmaßnahmenkombinationen, die den technischen Mindestanforderungen entsprechen
Förderfähige Gebäude?
Für das zu sanierende Gebäude wurde vor dem 01.01.1995 der Bauantrag gestellt oder die Bauanzeige erstattet.
Besonderheiten Investitionszuschuss
Antragsberechtigt?
- Eigentümer (Privatpersonen)
- bei Sanierung selbst genutzter oder vermieteter Ein- und Zweifamilienhäuser (maximal 2 Wohneinheiten) bzw. beim Erwerb neu sanierter Ein- und Zweifamilienhäuser
- bei Sanierung von selbst genutzten oder vermieteten Eigentumswohnungen in Wohnungseigentümergemeinschaften bzw. beim Erwerb sanierter Eigentumswohnungen
- Wohnungseigentümergemeinschaften (mit natürlichen Personen als Wohnungseigentümer)
Zuschusshöhe
- Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
- Zuschuss (direkte Zahlung aufs Konto) zu den Investitionskosten pro Wohneinheit
- KfW-Effizienzhaus 70 - 17,5 % (maximal 13.125 Euro)
- KfW-Effizienzhaus 100 - 10 % (maximal 7.500 Euro)
- Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen - 5 % (maximal 2.500 Euro)
Antragstellung?
vor Vorhabensbeginn, direkt bei der KfW
Besonderheiten Kredit
Antragsberechtigt?
- Privatpersonen
- Wohnungsunternehmen und Wohnungsgenossenschaften
- Gemeinden, Kreise, Gemeindeverbände sowie sonstige Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts
Finanzierungsanteil
- Basis: 100 % der förderfähigen Kosten
- maximal 75.000 Euro pro Wohneinheit bei Sanierung zum KfW-Effizienzhaus und
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 100, ein Tilgungszuschuss (Gutschrift auf dem Darlehenskonto) in Höhe von 5 % der Darlehenssumme
- bei Erreichung des KfW-Effizienzhaus 70,  ein Tilgungszuschuss in Höhe von 12,5 % der Darlehenssumme
- maximal 50.000 Euro pro Wohneinheit bei Einzelmaßnahmen oder Einzelmaßnahmenkombinationen
Antragstellung?
vor Vorhabensbeginn, über eine Hausbank Ihrer Wahl
Baubegleitung
Wird ein Sachverständiger mit der qualifizierten Baubegleitung während der Sanierungsphase beauftragt, dann kann zusätzlich ein "Zuschuss zur Baubegleitung" aus dem Programm Energieeffizient Sanieren - Sonderförderung (Programmnummer 431) bei der KfW beantragt werden.
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